Initiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber passiert Bundesrat

Politik

Heute hat der Bundesrat die Initiative aus Hamburg und Berlin zur Störerhaftung beschlossen. Anfang September haben die Senate von Hamburg und Berlin den Antrag hierfür beschlossen.
Vor acht Monaten habe ich mit dieser Rede den Antrag für eine Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber in die Bürgerschaft eingebracht:

Bereits im Frühsommer hat daraufhin die Justizministerkonferenz auf Antrag aus Hamburg einstimmig beschlossen, dass das Problem der unangemessenen Abmahnungen durch die Störerhaftung von der Bundesregierung angegangen werden soll.
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird die Bundesregierung nun von den Ländern aufgefordert, zu prüfen wie:

  1. das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann
  2. das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann, z.B. indem die Haftungsbeschränkung für Access-Provider gemäß § 8 TMG auf andere WLAN-Betreiber erstreckt wird
  3. die Schutzmaßnahmen, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermeidung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte zu ergreifen haben, zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien so konkretisiert werden können, dass die Betreiber bei Erfüllung dieser Anforderungen ihre WLANs ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben können.

Bereits im Vorfelde haben die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat den Antrag einstimmig beschlossen. Ich finde, es ist ein wichtiges Zeichen, dass unsere Bundesratsinitiative so breit getragen wird. Die Rechtsunsicherheit verhindert derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei und offen zur Verfügung gestellt werden. Dies wird sich nun hoffentlich bald ändern.
Drahtlose lokale Netzwerke haben sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert. Ob in Hotels, Cafés oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Wir alle nutzen die Angebote offener Internetzugänge immer häufiger. Den wenigsten Nutzern ist aber bekannt, dass über den Betreibern das Damoklesschwert der Störerhaftung schwebt und unverhältnismäßig teure Abmahnungen drohen. Denn bislang haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen, die Dritte über seinen Anschluss begehen. Wir hoffen nun, dass die Bundesregierung schnell einen vernünftigen Vorschlag macht und wir so diesen unhaltbaren Zustand beenden können.
Frei verfügbares Internet wird insbesondere in den Großstädten immer stärker nachgefragt. Deswegen haben bei dem Thema Hamburg und Berlin auch so ein großes Interesse. Zuletzt hatte die Bürgerschaft auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, dass es in Hamburg im Rahmen der IBA/IGS ein Pilotprojekt für kostenloses WLAN in Wilhelmsburg geben soll. Das weitere Vorgehen wird dann im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien beraten. Hier wird es demnächst eine Expertenanhörung zu dem Thema geben.
[Antrag der Länder Hamburg und Berlin zur Stärkung der Rechtssichereit für WLAN-Betreiber, Bundesratsdrucksache 545/12]

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