Mir wurde in letzter Zeit häufiger die Frage gestellt, ob Privatleute Salz zum Enteisen der Gehwege benutzen dürfen. Dies ist von Kommune zu Kommune anders. In Hamburg ist die Sache aber eindeutig im Hamburgischen Wegegesetz geregelt:
§ 33.2: „… Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nicht verwendet werden. …“:
Auch wenn die Baumärkte das Zeug säckeweise verkaufen, ist [...]

