Veröffentlicht am 9. Februar 2012 Keine Kommentare

SPD-Fraktion kritisiert ACTA-Verfahren: Bürgerliche Freiheiten und freien Zugang zu Informationen nicht gefährden

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist zur Zeit im Netz in aller Munde. Im Grundsatz geht es darum, Produktpiraterie zu bekämpfen – Offline, als auch Online. Egal ob gefälschtes T-Shirt oder kopierte Filme im Internet. Dieses Abkommen wird von vielen Bürgerrechtlern und NGOs kritisiert, denn es werden große Einschnitte in die Informationsfreiheit befürchtet. Beim ZDF gibt es ein Video, dass die Hintergründe erklärt. Auch die Fraktion der Sozialdemokraten im Europaparlament hat erhebliche Bedenken mit ACTA.

Am Samstag gibt es einen europaweiten Aktionstag und vor diesem Hintergrund hat auch die SPD-Fraktion in Hamburg Kritik an dem ACTA-Verfahren geäußert. Die Pressemitteilung hier im Wortlaut:
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Veröffentlicht am 6. Februar 2012 Keine Kommentare

Live-Streaming von Sitzungen der Bezirksversammlung sind möglich!

Wie im letzten Posting berichtet, gab es Irritationen um das Live-Streaming von Sitzungen der Bezirksversammlungen. Angeblich würde der Vertrag mit der Betreibergesellschaft von hamburg.de dies verhindern. Ich habe daraufhin eine schriftliche “Kleine Anfrage” an den Senat gestellt und die Antwort ergibt, dass Live-Streamings möglich sind und hamburg.de sogar verpflichtet ist, diese zu veröffentlichen. Wörtlich heißt es in der Antwort des Senats: “Die Betreibergesellschaft hat danach die Verpflichtung, der FHH die notwendige Infrastruktur zur Publikation der Verwaltungsinhalte bereitzustellen.”

Hinsichtlich einer von der Bezirksversammlung beauftragten Online-Übertragung aus ihren Sitzungen hat die Stadt Hamburg nun mittlerweile folgende Vereinbarung mit der Betreibergesellschaft getroffen:

  1. Der Stream der Bezirksversammlung wird auf dem Stadtportal hamburg.de ausgestrahlt.
  2. Der Livestream kann kostenfrei auf Websites Dritter eingebunden werden.
  3. Die Unterseite, auf der der Stream eingebunden ist, muss werbefrei sein.

Da hamburg.de selbst die Sitzungen nicht aufzeichnet, können sich die Bezirke einen Dienstleister selbst aussuchen. Die Kosten für die Einbindung des Streams in das Portal sind durch den Betreibervertrag abgedeckt. Es fallen also nur Kosten für den Dienstleister an. Diese müssen aus dem Etat des Bezirks getragen werden. Für die Aufzeichnung der Sitzungen müssen ggf. die Geschäftsordnungen angepasst werden. Ebenfalls muss überlegt werden, wie mit nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten umgegangen wird. Anderweitige Regelungen oder Gesetze müssen für eine Online-Übertragung nicht geändert werden.

Die Antwort dürfte den Projekten in Bergedorf, Altona, Hamburg-Nord und Harburg Klarheit verschaffen. In diesen Bezirken laufen zur Zeit Beratungen. In Eimsbüttel, Wandsbek und Hamburg-Mitte sind noch keine Initiativen bekannt.

[Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage: Online-Übertragungen der Bezirksversammlungen]

Veröffentlicht am 31. Januar 2012 Keine Kommentare

Live-Streaming von Sitzungen der Bezirksversammlungen in Hamburg

Das Live-Streaming von Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft wird seit Jahren von der Bürgerschaft angeboten. Über die Website der Bürgerschaft kann man die Debatten im Plenarsaal verfolgen und die Abgeordneten erhalten hinterher die Möglichkeiten, einen Mitschnitt der Redebeiträge für die eigene Weiterverwendungen zu erhalten. Ich selbst nutze dies auch ganz gerne, um meine Redebeiträge hier auf dem Blog und bei YouTube zu veröffentlichen.

Auch aus den Bezirken gibt es nun Initiativen die Sitzungen der Bezirksversammlungen durch Online-Übertragungen einem größerem Publikum näher zu bringen. So weit ich es mitbekommen habe, gibt es dazu Aktivitäten in Bergedorf und in Altona. Grundsätzlich wird es wohl kaum jemanden geben, der sich komplett dagegen sperren dürfte. Ob jedoch jede Sitzung so spannend ist, dass dann tatsächlich auch viele Zuschauer in den Live-Stream einschalten, würde ich aus eigener Erfahrung von 14 Jahren Bezirksabgeordnetentätigkeit bezweifeln. Deshalb sollte die Online-Übertragung auch in jedem Fall in einem angemessenen Preisrahmen liegen.

Da es aus Bergedorf eine Rückmeldung der Verwaltung gibt, es hätten “sich Hinweise bestätigt, dass keine Behörde in Hamburg befugt sei, mit Dritten über den Abschluss von Verträgen über Online-Übertragungen zu kommunizieren. Dazu zählen auch Auskünfte über das Handeln/Beschlüsse der Bezirksversammlungen. Der Exklusivvertrag des Springer-Konzerns, der an Hamburg.de zu 51% beteiligt sei, lasse dies nicht zu” und die Senatskanzlei dies umgehend in einer Stellungnahme relativiert hat, habe ich zur Klärung des Sachverhalts eine schriftliche “Kleine Anfrage” an den Senat gestellt. Mir geht es darum, zu klären, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Bezirksversammlungen ihre Sitzungen per Live-Stream ins Internet einspielen können.

Ich denke schon, dass ein Stream­ing aus den Bezirksver­samm­lun­gen möglich ist und die Bezirksver­samm­lungen bei der Wahl des tech­nis­chen Anbi­eters nicht an hamburg.de gebun­den sind. Da aber sämtliche Informationen aus der Verwaltung über das einheitliche Portal hamburg.de zu veröffentlichen sind, müssen dann auch die Streams hier eingestellt werden. Der Bezirk müsste dann nur darauf achten, dass der Streaming-Anbieter mit hamburg.de zusammenarbeiten kann. Technisch dürfte dies kein Problem sein und im Prinzip ist dies auch Sinne der Bezirke, da hamburg.de die zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger ist und der jeweilige Bezirk hier auch eine größere Chance auf Verbreitung der Inhalte hat.

Wenn sich eine Bezirksversammlung dazu entscheidet, die Sitzungen per Video- oder Tonaufzeichnungen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren, sollte dies Möglich sein. Ich würde allerdings davon abraten viel Geld in die Hand zu nehmen. Wenn es im Sitzungssaal WLAN gibt, lässt sich das Streaming leicht durch Dienste wie “Ustream” als Video oder z. B. mit “1000Mikes.com” als Audio-Übertragung bewerkstelligen.

Kleine Anfrage zu Online-Übertragungen von Sitzungen der Bezirksversammlung

Veröffentlicht am 13. Januar 2012 3 Kommentare

Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen!

Das Internet ist heute so allgegenwärtig, dass man sich kaum Gedanken macht. Und doch fehlt es gerade dann, wenn man mal eben schnell E-Mails abrufen möchte, eine Fahrplanauskunft abrufen möchte oder einfach nur Zeit überbrücken will. Für viele Geschäftsleute ist das Netz heute wichtige Voraussetzung, um der Arbeit nachgehen zu können. Die EU hat schon vor Jahren die Mitgliedstaaten aufgefordert, lokale Funkdatenetze zu fördern, um dadurch für eine höhere Internetverbreitung zu sorgen. Dafür müssen aber zunächst gesetzliche Rahmenbedingungen klargestellt werden.

Da der Internetzugang über Mobilfunk in Deutschland immer noch extrem teuer ist, bieten viele Hotels und Gastronomiebetriebe ihren Gästen den Zugang zum Internet über WLAN an. Ich selbst suche auch immer gezielt Cafés oder Hotels aus, bei denen Internet zur Verfügung steht. Daneben gibt es viele freie WLAN-Funknetze, die von nicht-kommerziellen Anbietern, sondern von Privatpersonen, Vereinen oder ähnlichen Organisationen angeboten werden. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die kommerzielles WLAN-Sharing betreiben, bei dem die Kunden ihr eigenes WLAN anderen zur Verfügung stellen, um sich selbst dann an anderen Orten in das WLAN einloggen zu dürfen.

Die Betreiber dieser WLAN-Netzwerke, ebenso wie alle Privatpersonen und Firmen, die einen WLAN-Router in Betrieb nehmen, sehen sich aber ständig der Gefahr der sogenannten Störerhaftung ausgesetzt. Was zur Folge hat, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben. In verschiedenen Urteilen kommen unterschiedliche Gerichte oftmals zu deutlich abweichenden Entscheidungen, wie weit diese Haftung geht und was nach den Umständen an Pflichten für den Betreiber zumutbar ist.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion ist der Meinung, dass endlich gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen, die klarstellen, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung besteht bzw. welche Vorkehrungen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt. Deshalb werden wir in der Bürgerschaft den Senat auffordern, sich im Bundesrat für eine Änderung der Betreiberhaftung einzusetzen. Hierfür bietet es sich an, den WLAN-Betreiber einem Access-Provider (das sind z. B. die Mobilfunkbetreiber) nach §8 TMG gleichzustellen. Da es im Streit um die Störerhaftung häufig um Urheberrechtsverletzungen geht, sollte im Urheberrecht klargestellt werden, wie ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.

Im Berliner Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU wurde ebenfalls eine Bundesratsinitiative vereinbart und auch aus anderen Bundesländern höre ich ähnliche Signale, so dass wir hier vielleicht wirklich zu einem Erfolg kommen könnten.

[Antrag Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen]

Veröffentlicht am 22. Dezember 2011 Keine Kommentare

Quo vadis, Digital Radio?

Die aktuelle Behandlung des Digital-Radio-Staatsvertrags, hiermit soll dem NDR das Betreiben neuer Radiosender im neuen Digital Radio DAB+ genehmigt werden, habe ich zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage an den Senat zum Stand der Dinge in Sachen Digital Radio in Norddeutschland zu stellen.
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