Das Internet ist heute so allgegenwärtig, dass man sich kaum Gedanken macht. Und doch fehlt es gerade dann, wenn man mal eben schnell E-Mails abrufen möchte, eine Fahrplanauskunft abrufen möchte oder einfach nur Zeit überbrücken will. Für viele Geschäftsleute ist das Netz heute wichtige Voraussetzung, um der Arbeit nachgehen zu können. Die EU hat schon vor Jahren die Mitgliedstaaten aufgefordert, lokale Funkdatenetze zu fördern, um dadurch für eine höhere Internetverbreitung zu sorgen. Dafür müssen aber zunächst gesetzliche Rahmenbedingungen klargestellt werden.
Da der Internetzugang über Mobilfunk in Deutschland immer noch extrem teuer ist, bieten viele Hotels und Gastronomiebetriebe ihren Gästen den Zugang zum Internet über WLAN an. Ich selbst suche auch immer gezielt Cafés oder Hotels aus, bei denen Internet zur Verfügung steht. Daneben gibt es viele freie WLAN-Funknetze, die von nicht-kommerziellen Anbietern, sondern von Privatpersonen, Vereinen oder ähnlichen Organisationen angeboten werden. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die kommerzielles WLAN-Sharing betreiben, bei dem die Kunden ihr eigenes WLAN anderen zur Verfügung stellen, um sich selbst dann an anderen Orten in das WLAN einloggen zu dürfen.
Die Betreiber dieser WLAN-Netzwerke, ebenso wie alle Privatpersonen und Firmen, die einen WLAN-Router in Betrieb nehmen, sehen sich aber ständig der Gefahr der sogenannten Störerhaftung ausgesetzt. Was zur Folge hat, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben. In verschiedenen Urteilen kommen unterschiedliche Gerichte oftmals zu deutlich abweichenden Entscheidungen, wie weit diese Haftung geht und was nach den Umständen an Pflichten für den Betreiber zumutbar ist.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion ist der Meinung, dass endlich gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen, die klarstellen, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung besteht bzw. welche Vorkehrungen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt. Deshalb werden wir in der Bürgerschaft den Senat auffordern, sich im Bundesrat für eine Änderung der Betreiberhaftung einzusetzen. Hierfür bietet es sich an, den WLAN-Betreiber einem Access-Provider (das sind z. B. die Mobilfunkbetreiber) nach §8 TMG gleichzustellen. Da es im Streit um die Störerhaftung häufig um Urheberrechtsverletzungen geht, sollte im Urheberrecht klargestellt werden, wie ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.
Im Berliner Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU wurde ebenfalls eine Bundesratsinitiative vereinbart und auch aus anderen Bundesländern höre ich ähnliche Signale, so dass wir hier vielleicht wirklich zu einem Erfolg kommen könnten.
[Antrag Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen]