Neues zu Open Data in Hamburg

Politik

Im August hatte ich ja über die Situation von Open Data in Hamburg berichtet. Aus meiner Kleinen Anfrage an den Senat gingen nicht nur die bereits öffentlich zugänglichen Daten hervor, sondern auch die Pläne für die Zukunft. Nun nimmt der Open Data-Zug weiter Fahrt auf. Die Finanzbehörde wird künftig den einen freien Zugang zu weiteren ausgewählten Daten zur Verfügung stellen. Dazu soll noch in diesem Jahr ein sogenanntes Open-Data-Portal aufgebaut werden.

Bei Open Data geht es darum, die Rohdaten (z. B. Messdaten aus dem Luftmessnetz) zur Verfügung stellen. Diese Daten lassen sich dann im maschinenlesbaren Format weiterverarbeiten. Bisher waren diese Daten häufig in PDF- oder Excel-Dateien verborgen. Mit dem „Öffnen“ der Datenbestände ergeben sich große Chancen für die politische Bildung, der Partizipation an demokratischen Prozessen und für die Wirtschaft.
Open Data-Initiativen laufen bereits an vielen Orten. Berlin und München sind hier schon einen Schritt voraus. Die Bundesregierung hat bereits einen Open-Data-Preis für beispielhafte Anwendungen vergeben. Vorbild war die USA mit http://data.gov, in Europa ist das Beispiel Großbritannien mit http://data.gov.uk/ herausragend.
Auf dem Hamburger Open-Data-Portal könnten nun zunächst Geobasisdaten des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) für die Nutzung veröffentlicht werden. Diese sollen mit einer Creative Commons-Lizenz versehen werden. Hier müssen zum Teil die Lizenzen noch angepasst werden. Personenbezogene Daten sind von der Veröffentlichung grundsätzlich ausgenommen.
Nach einem halben Jahr nach meiner Anfrage und vielen Gesprächen mit Senatsvertretern geht es jetzt also in die nächste Runde. Ich bin gespannt, wie das Portal dann ausschaut und welche spannenden Anwendungen daraus hervorgehen.

10 Gedanken zu „Neues zu Open Data in Hamburg“

  1. Da bin ich mir eben nicht sicher. Wenn diese kleine Lösung dazu dienen soll das sehr viel umfangreichere Transparenzgesetz zu verhindern, ist das sicher nicht im Sinne der Initiative.

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  2. Der Unterschied zum Transparenzgesetz wird in der Formulierung „Zugang zu (…) ausgewählten Daten“ deutlich. Doch was nicht gesagt wird: Wer wählt die Daten aus? Dies wird ohne Transparenzgesetz weiterhin der Senat sein. Dieser bestimmt, anhand welcher Daten Bürger*innen ihn kontrollieren dürfen.

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  3. Das Datenschutzgesetz stellt auch eine hohe Hürde bei der Veröffentlichung von Daten dar. So würden personenbezogene Daten auch unter einem möglichen Transparenzgesetz nicht veröffentlich werden.

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  4. Personenbezogene Daten natürlicher Personen stehen auch gar nicht zur Debatte.
    Aber was ist z.B. mit Ausschreibungen und Verträgen der öffentlichen Hand?

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