Bundesratsinitiative zur Störerhaftung gestartet

Politik

Wie bereits angekündigt, hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion eine Bundesratsinitiative zur Störerhaftung auf den Weg gebracht. Ziel ist, für WLAN-Betreiber größere Rechtssicherheit zu bekommen. Denn noch immer gibt es Streit darüber, unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über diesen Anschluss begehen
In meiner Rede in der Bürgerschaft gehe ich auf einige Punkte ein.

Markteinschätzungen gehen davon aus, dass spätestens 2014 die mobile Internetnutzung die Nutzung des Internets am PC übersteigen wird. Auch in der Bürgerschaft dürfte die Fraktion, der iPad-Nutzer mittlerweile die zweitgrößte Fraktion sein. Smartphones, iPads und Co haben aber eines gemeinsam: Ohne Zugang zum Internet machen sie nur halb so viel Sinn! Nicht immer ist UMTS verfügbar und auch die Datentarife sind immer noch zu teuer. Constanze Kurz erklärt in einem Kommentar in der FAZ (aus dem ich auch das in der Rede verwendete Bild habe), weshalb die digitale Gastfreundschaft für Notebook-Nomaden sinnvoll ist.
Ob nun Cafés, Vereine oder Privatpersonen, viele scheuen aber die Öffnung des Netzes für Fremde. Denn beim Betrieb eines WLANs schwebt immer die sogenannte Störerhaftung mit. Unterschiedliche Gerichte kommen hier zu verschiedenen Aussagen. Es geht in dem Streit um Passwortschutz, Zugangskontrolle und Dokumentation der Zugriffe. Mit der Bundesratsinitiative soll nun Klarheit geschafft werden.
Die Bürgerschaft hat den Antrag für die Bundesratsinitiave (bei Enthaltung der FDP) einstimmig beschlossen. Nun geht es darum, im Bundesrat dafür zu werben.

4 Gedanken zu „Bundesratsinitiative zur Störerhaftung gestartet“

  1. Wie genau das nun geregelt werden soll um die Störerhaftung für Private zu entschärfen, bleibt bei der Initiative leider im Dunkeln. Nur zu sagen, wir wollen freie WLAN-Mitnutzung ist zwar richtig, aber ohne konkrete Untersetzung wohl nur Populismus. 🙁

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  2. @Sebastian Koch
    Eine Gleichstellung von privaten oder „kleinen“ WLAN-Betreibern mit ISPs hat er doch als Vorschlag genannt.
    Da gibt es doch keine Störerhaftung, und protokolliert werden darf (nicht muss) nur was zu Abrechnungszwecken gebraucht wird.
    Wird nichts protokolliert ist das halt so.

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