Soziale Erhaltungsverordnung für St. Pauli

Politik

Im Mai letzten Jahres hat die Bezirksversammlung ein Gutachten auf den Weg gebracht, welches das förmliche Plausibilitätsverfahren zur Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung und der Umwandlungsverordnung für St. Pauli einleiten sollte. Die Ergebnisse liegen nun vor und sprechen eine deutliche Sprache:

  • es gibt ein angestammtes Milieu im Untersuchungsgebiet
  • der Ausländeranteil bei den Bewohnern ist überdurchschnittlich hoch
  • die Bewohner sind besonders sensibel, wenn es um Mietpreise geht
  • es gibt eine starke Dynamik der Mietpreise auf der Anbieterseite
  • es besteht die Gefahr, dass nach Abschluss der Sanierungsverfahren eine deutliche Preissteigerung zu erwarten ist
  • Momentan werden verstärkt Umwandlungen vorgenommen
  • der Bestand an gebundenen Wohnungen geht zurück

Die gestrige Bezirksversammlung ist der Empfehlung der Gutachter gefolgt und hat den Senat aufgefordert, die vertiefende Untersuchung für eine soziale Erhaltungsverordnung bzw. Umwandlungsverordnung für das gesamte Untersuchungsgebiet jetzt vorzunehmen. Dieser Schritt ist notwendig, um die Verordnung zu erlassen.
Die Zeit drängt. Noch sichern die Sanierungsgebiete (Karolinenviertel S3, Schilleroper S1 und Wohlwillstraße S5) viele Verdrängungsprozesse. Nach Abschluss der Sanierungsverfahren ist eine deutliche Preissteigerung zu erwarten ist und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnen werden verstärkt vorgenommen. Dies würde einen enormen Veränderungsdruck nach sich ziehen. In den letzten Jahren wurden durch die Sanierungsverfahren sehr viel erreicht. Diese Erfolge müssen nun gesichert werden. Zur Sicherung der bestehenden Bevölkerungsstruktur brauchen wir die soziale Erhaltungsverordnung. Ohne diese Verordnung droht die Vielfalt von St. Pauli für immer zu verschwinden.

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