ePetitionen – Eingaben an den Bundestag über das Internet

Politik

In Artikel 17 des Grundgesetzes ist das Petitionsrecht verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Petitionen ist im Bundestag der Petitionsausschuss zuständig. Diese Petitionen können schriftlich auf dem Postweg eingereicht werden oder eben auch über das Internet. Der Bundestag hat hierfür extra ein Portal eingerichtet. Hierüber können Petitionen eingereicht werden oder die vorhandenen Petitionen angeschaut werden. Das hat den Vorteil, dass es für Petitionen eine Vielzahl von Mitunterzeichnern geben kann und dass die Petitionen auch im Sinne von Web 2.0 diskutiert werden können.
Der Bundestag hat für dieses Projekt den Politik-Award der Zeitschrift „Politik & Kommunikation“ in der Kategorie Innovation verliehen bekommen. Zurecht, denn auch die Benutzerzahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Nach dem Modellversuch, der 2005 noch mit einer vom schottischen Parlament übernommenen Software startete, wurde am 14. Oktober 2008 das neue, dauerhafte System freigeschaltet. Laut Auskunft des Bundestags haben sich seitdem ca. 13.000 Nutzer registriert und täglich werden es mehr. In den ersten sieben Wochen des neuen Systems wurde die Seite insgesamt 1,3 Mio. Mal aufgerufen. Die Nutzer haben über 2.600 Forenbeiträge geschrieben.
Über diesen Weg gibt es die Möglichkeit, aktiv zu werden und mitzuwirken und das wird rege genutzt. Derzeit befinden sich über 100 öffentliche Petitionen in der Mitzeichnung und Diskussion.

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